"Geprüfte Qualität in Spielhallen"
Im Regelwerk "Geprüfte Qualität in Spielhallen - Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement" legt die DAW (Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.) die Standards für die Qualität im Bereich Jugendschutz, Spielerschutz und Betriebsmanagement in Spielhallen fest. Diese Standards gelten sowohl für individuelle Spielhallen als auch für die zentrale Organisationsstruktur. Sie gilt nicht für die Aufstellung von Spielgeräten in der Gastronomie.
Die DAW hat den Standard unter Einbeziehung von Experten u. a. aus der Suchtforschung, Politik und Rechtswissenschaften konzipiert und hat ihn bei der deutschen Akkreditierungsstelle unter DIN EN ISO/IEC 17065 prüfen lassen.
Die Prüfkriterien werden einerseits zentralrelevant (sofern vorhanden im zentralen Büro), andererseits im Spielhallenstandort auf Konfomität geprüft und beziehen sich auf:
- Organisation
- Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
- Betrieb
- Personal
- Sozialkonzept
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn neben der Erfüllung aller sog. KO-Kriterien mindestens 85 % der Anforderungen in jedem Prüfungsbereich erreicht werden (Standard-Zertifikat).
Werden mindestens 95 % der Kriterien erfüllt, so erreicht man das Premium-Zertifikat.
Gemäß § 29 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ist das erworbene Zertifikat zwei Jahre gültig.