Zertifizierungsbestimmungen | Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich, Vertragssprache

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Durchführung von Zertifizierungsverfahren durch Luqedo Cert und werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Alle diesbezüglichen vertraglichen Fragen sind ausschließlich mit der Geschäftsstelle von Luqedo Cert abzustimmen. Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2024 und ersetzen die bisherigen Regelungen. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Gegenstand des Auftrages

Gegenstand des erteilten Auftrages ist die Durchführung des beschriebenen Zertifizierungsverfahrens, das bei positivem Ergebnis aussagt, dass das Management-System und/oder das Produkt/die Dienstleistung des Auftraggebers die vorgegebenen Anforderungen der zugrunde gelegten Norm(en) erfüllt. Bestandteil des Vertrages sind alle Niederlassungen und/oder Betriebsstätten des Auftraggebers, die bei positivem Ergebnis in das Zertifikat aufgenommen werden. Aus der Erteilung des Zertifikats kann der Auftraggeber keine weitergehende Qualitätsfeststellung ableiten, es sei denn, die Parteien hätten sich bei Auftragserteilung schriftlich über eine weitergehende Aufgabenstellung geeinigt. Der Auftraggeber erklärt, dass die bestellte Leistung für sein Unternehmen ausgeführt wird.

3. Verpflichtungen von Luqedo Cert

3.1. Vertraulichkeit, Datenschutz

3.1.1 Allgemeines

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Zertifizierungsverfahrens werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre, nach Ablauf der Gültigkeit der zugehörigen Zertifikate auch länger betragen.

3.1.2 Zertifizierung

Luqedo Cert verpflichtet sich, alle Informationen, die im Zuge des Zertifizierungsverfahrens vom Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln, soweit diese vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich als vertraulich gekennzeichnet werden. Die Zertifizierungsstelle verarbeitet alle auftragsbezogenen Daten in elektronischer Form und kann diese der Akkreditierungsstelle bzw. der notifizierenden Behörde auf Anfrage zugänglich machen. Zusätzlich erhält die Zertifizierungsstelle das Recht für die Veröffentlichung der erteilten Zertifikate oder ihrer Inhalte in Papier- oder elektronischer Form. Bei Zertifikatsentzug behält sich die Zertifizierungsstelle das Recht zur Veröffentlichung der entzogenen Zertifikate vor. Wenn personenbezogene Informationen in Zertifikate aufgenommen werden müssen, gilt die Zustimmung auch für diese Fälle.

3.1.3 Dritte

Luqedo Cert versichert, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht an fremde Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass Luqedo Cert dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Weiterhin gibt Luqedo Cert Ihre Daten/Zahlungsdaten nur an das zur Abwicklung von Zahlungen beauftragte Kreditinstitut weiter. Soweit Luqedo Cert zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen der Datenschutzgesetze eingehalten.

3.1.4 Auskunft, Löschung, Sperrung

Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die Luqedo Cert über Sie gespeichert hat. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird Luqedo Cert auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: Luqedo Cert GmbH (office(at)luqedo.de).

3.1.5 Vertraulichkeit

Luqedo Cert ist zur Vertraulichkeit der im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erhaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie weitere Informationen und Daten verpflichtet. Luqedo Cert ist befugt, die im Rahmen der Zertifizierung erhaltenen Informationen und Daten aufzuzeichnen, auszuwerten und aufzubewahren. Die Mitarbeiter der Luqedo Cert, auch extern beauftragte begutachtende Personen (inkl. Hospitanten / Trainees) und die Gremien, werden entsprechend in den Vertragswerken in die Vertraulichkeitsklausel gebunden. Wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle die jährliche Überprüfung der Geschäftsstelle der Luqedo Cert und / oder ein so genanntes „Witness-Audit“ zur Überprüfung der Erfüllung der normativen Anforderungen durchgeführt oder veranlasst, so hat die Luqedo Cert das Recht, Daten - unter Einhaltung der Verschwiegenheitsklausel - an die DAkkS-Begutachter weiterzugeben.

Der Kunde räumt Luqedo Cert das Recht ein, bei Unklarheiten in Bezug auf die rechtliche Gültigkeit einer vorgelegten Duldung oder Erlaubnis, den Aussteller sowie die auf Landesebene zuständige Behörde zu kontaktieren und die für die Abklärung ggf. relevanten Dokumente an diese Stellen zu übermitteln.

3.2. Haftung

Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar durch die Zertifizierung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit von Luqedo Cert oder beauftragten Auditoren/Fachexperten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung von Luqedo Cert erstreckt sich betragsmäßig auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, ist in der Höchstsumme jedoch auf das zehnfache der vereinbarten Zertifizierungs-Gebühr beschränkt. Das Zertifikat begründet keinerlei Rechte unmittelbar gegenüber Luqedo Cert.

3.3. Gewährleistung

Im Falle einer fehlerhaften Leistung von Luqedo Cert räumt der Auftraggeber Luqedo Cert eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Ankündigung das Recht, die Weitererbringung der Leistung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung der vereinbarten Vergütung zu fordern.

3.4. Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Akkreditierung bzw. der Notifizierung

Im Falle, dass der Akkreditierungsumfang von Luqedo Cert eingeschränkt, ausgesetzt oder die Akkreditierung teilweise oder ganz entzogen wird, wird

Luqedo Cert den betroffenen Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Einschränkung, Aussetzung oder Entzug darüber informieren. Sollten mit dem Kunden keine anderen Regelungen verabredet werden können, werden dem betroffenen Kunden inhaltsgleiche Zertifikate ohne Hinweis auf Akkreditierung ausgestellt. Die betroffenen Zertifizierungsverfahren werden bis zum regulären Ablauf weitergeführt. Sollten Zertifikate betroffen sein, die einer Notifizierung unterliegen, werden diese von Luqedo Cert entzogen, sofern keine anderen Absprachen mit dem Kunden getätigt werden (z. B. Übergabe an andere Zertifizierungsorganisationen).

4. Verpflichtungen des Auftraggebers

4.1. Mitwirkungshandlungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur fristgerechten und vollständigen Vornahme der von Luqedo Cert geforderten Mitwirkungshandlungen, insbesondere der fristgerechten Vorlage der angeforderten Dokumentation bzw. der Übergabe von Kopien objektiver Nachweise.

Im Falle des Verstoßes hiergegen kann Luqedo Cert nach §§ 642, 643 BGB vorgehen.

4.2. Rechnungsausgleich

Der Auftraggeber erkennt, soweit vertraglich nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist, die Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. das Angebot an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in Rechnung gestellten Beträge fristgerecht (14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug) zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Luqedo Cert berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,0% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Luqedo Cert ist berechtigt, die Vornahme weiterer Prüfungshandlungen vom vorherigen Rechnungsausgleich abhängig zu machen. Bis zum Ausgleich aller Forderungen steht dem Luqedo Cert ein Zurückbehaltungsrecht an übergebenen Dokumenten und Zertifikaten zu. Kostenüberschreitungen bis zu 20 % der ausgewiesenen Beträge sind zulässig und werden von Luqedo Cert nicht gesondert angezeigt. Kostenüberschreitungen von mehr als 20 % werden von Luqedo Cert rechtzeitig angezeigt, um das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber stimmt im Übrigen zu, dass Luqedo Cert in begründeten Fällen eine Bonitätsprüfung vornehmen kann und zu diesem Zweck Anfragen an CREDITREFORM oder eine sonstige vergleichbare, international wirkende Gläubigerschutzeinrichtung richten kann. Luqedo Cert kann die Durchführung der Zertifizierung von der Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes abhängig machen. Luqedo Cert ist berechtigt aber nicht verpflichtet, sich jederzeit aus einer vom Auftraggeber geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Nimmt Luqedo Cert die Sicherheitsleistung in Anspruch, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Sicherheitsleistung auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, soweit das Vertragsverhältnis noch nicht abgewickelt ist. Luqedo Cert gibt die Sicherheit nach Beendigung oder Erfüllung des Zertifizierungsvertrages frei, sobald der Auftraggeber sämtliche Forderungen von Luqedo Cert beglichen hat. Nach Vertragsschluss hat Luqedo Cert das Recht, eine angemessene Sicherheit zu verlangen, wenn bekannt wird, dass der Auftraggeber mit Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand ist, aufgrund einer Information einer Gläubigerschutzeinrichtung begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist oder vergleichbare Fälle vorliegen, die das Verlangen einer Sicherheitsleistung rechtfertigen.

4.3. Wahrung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erdenklichen Handlungen zu unterlassen, die die Unabhängigkeit von Luqedo Cert untergraben könnten.

4.4. Verbot der Übertragung

Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten, aus dem mit Luqedo Cert geschlossenen Zertifizierungsvertrag nicht auf Dritte übertragen.

5. Ablauf der Zertifizierung

5.1. Vorbereitung

Das Verfahren wird mit der Ausfüllung des Antragformulars durch den Auftraggeber eingeleitet. Auf der Basis des Antragformulars und ggf. vorbereitender Gespräche erstellt Luqedo Cert ein Angebot. Nach Auftragserteilung erhält der Auftraggeber von Luqedo Cert eine schriftliche Auftragsbestätigung.

5.2. Benennung von Auditoren / Fachexperten

Luqedo Cert hat Verfahren für die Auswahl und Ernennung des Auditteams, einschließlich des leitenden Auditors, unter Berücksichtigung der für die Durchführung von Audits für das DAW-Zertifizierungsprogramm erforderlichen Kompetenz und der Anforderungen an die Unparteilichkeit. Die Mitglieder des Auditteams erklären mit ihrer verbindlichen Unterschrift, dass sie in den letzten zwei Jahren keine Beziehungen zu Spielhallenbetreibern, zu den überprüften Spielautomatenbetreibern und zu deren Interessenverbänden unterhalten haben und dass sie auch in den nächsten zwei Jahren keine solchen Beziehungen unterhalten werden. Audits durch Dritte sind keine Beziehungen.

Die Anwesenheit von Beobachtern während eines Audits wird vor der Durchführung des Audits zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Kunden vereinbart.

Ein Auftraggeber kann die für eine Begutachtung oder Prüfung benannten Personen (auch Hospitanten / Trainees) ablehnen. Für den Fall, dass unmittelbar vor oder während der Begutachtung oder Prüfung eine begutachtende Person ausfällt, wird der Auftraggeber von Luqedo Cert informiert und versucht eine andere begutachtende Person einzusetzen. Falls kein Ersatz für den geplanten Termin gefunden werden kann, wird der Termin verschoben. Sofern die Absage, Verschiebung oder ein Wechsel auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt bzw. durch diesen ursächlich zu vertreten ist, behält sich Luqedo Cert vor, bereits entstandene oder hierdurch entstehende Kosten (z. B. Buchung der Anreise, Stornogebühr, etc.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Teilweise ist im Rahmen einer Begutachtung der Einsatz von Beobachtern erforderlich, z. B. im Rahmen eines Witness-Audits oder zum Monitoring. Sofern der Einsatz der Beobachter aus Sicht von Luqedo Cert zwingend ist, ist eine Ablehnung der Beobachter nicht möglich.

5.3. Dokumentenprüfung

Die Dokumentation (Handbuch, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen etc.) wird vom Auftragnehmer angefordert. Das von Luqedo Cert benannte Auditteam erhält nach Anerkennung der Personen durch den Auftraggeber die Dokumentation. Luqedo Cert erstellt einen Bericht über die Prüfung der Dokumentation, den der Auftraggeber erhält.

5.4. Voraudit

Auf Wunsch des Auftraggebers kann zur Vorprüfung der Unterlagen sowie zur Klärung offener Fragen ein Voraudit durchgeführt werden.

5.5. Zertifizierungsaudit

Nach Terminabsprache wird das Audit im Unternehmen durchgeführt. Dabei wird insbesondere auf die Umsetzung der Festlegungen der Dokumentation in die betrieblichen Abläufe geachtet. Beim Abschlussgespräch werden die Ergebnisse des Audits mit der Geschäftsführung und dem Audit-Beauftragten des Auftraggebers besprochen. Eventuelle Abweichungen werden einzeln in Abweichungsberichten festgehalten, die vom leitenden Auditor und dem Audit-Beauftragten unterzeichnet werden. Der Auftraggeber erhält einen Abschlussbericht von Luqedo Cert.

5.6. Zertifikat Luqedo Cert

Luqedo Cert legt den Geltungsbereich der Zertifizierung fest. Sind die Bedingungen für die Ausstellung eines Zertifikats nicht erfüllt, müssen die Abweichungen innerhalb einer vereinbarten Frist, jedoch maximal 180 Tage nach dem Audit, behoben werden. Ggf. wird von Luqedo Cert ein Nachaudit durchgeführt. Der Auftraggeber erhält einen Bericht über das Nachaudit, auf dessen Basis ein Zertifikat erteilt bzw. nicht erteilt wird. Das Zertifikat behält Gültigkeit unter der Voraussetzung positiver Ergebnisse der durchzuführenden Überwachungen. Luqedo Cert führt ein Verzeichnis aller zertifizierten Auftraggeber (Name, Adresse, ggf. Niederlassungen, Geltungsbereich, Norm), das regelmäßig veröffentlicht wird. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber seine Zustimmung dazu erteilt. Die Erteilung des Zertifikates entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung zur Einhaltung der relevanten gesetzlichen und sonstigen normativen Regelungen.

5.7. Aussetzung, Wiederherstellung (nach Aussetzung), Zurückziehung,Einschränkung, Rückgabe, Verweigerung und Erweiterung von Zertifikaten

Aussetzung

Luqedo Cert ist berechtigt, das erteilte Zertifikat zeitlich befristet auszusetzen, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen oder finanziellen Pflichten nachweislich verletzt, besonders wenn: Korrekturmaßnahmen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen nachweislich wirksam umgesetzt wurden, die von Luqedo Cert vorgeschlagenen Termine für die Auditierung zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung nicht wahrgenommen werden und dadurch Fristen überschritten werden, Luqedo Cert nicht rechtzeitig über geplante Änderungen am Managementsystem informiert wurde, die die Konformität mit dem der Begutachtung zugrunde gelegten Regelwerk beeinflussen, Luqedo Cert kündigt eine mögliche Aussetzung zunächst schriftlich an. Werden die Gründe für die Aussetzung nicht binnen 2 Wochen beseitigt, so informiert Luqedo Cert den Auftraggeber schriftlich über die Aussetzung der Zertifizierung. Die Aussetzung der Zertifizierung wird befristet (in der Regel maximal 180 Tage). Werden die geforderten Maßnahmen nachweislich wirksam umgesetzt, wird die Aussetzung der Zertifizierung zurückgenommen.

5.7.1 Wiederherstellung (Nach Aussetzung)

Werden vom Kunden nach Aussetzung des Zertifikates die Ursachen, welche zur Aussetzung geführt haben, nachweislich behoben kann die

Wiederherstellung des betreffenden Zertifikates durch die Zertifizierungsstelle erfolgen.

5.7.2 Zurückziehung

Luqedo Cert ist berechtigt, Zertifikate nach schriftlicher Ankündigung zurückzuziehen, wenn die Frist für die Aussetzung der Zertifizierung abgelaufen ist, die Konformität des Managementsystems mit dem zugrunde gelegten Regelwerk nicht gewährleistet ist, die Voraussetzungen, die zur Erteilung des Zertifikats geführt haben, nicht mehr gegeben sind oder der Auftraggeber nicht bereit ist, Abweichungen zu beseitigen, der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit Luqedo Cert wirksam beendet.

5.7.3 Rückgabe

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Zertifikat zurückzugeben und den Zertifizierungsvertrag mit Luqedo Cert zu kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass der Rechnungsausgleich gemäß 4.2 vollständig erfolgt ist.

5.7.4 Verweigerung

Luqedo Cert ist berechtigt eine Zertifizierung zu verweigern, wenn vom Auftraggeber die Abweichungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist (vgl. 5.6) behoben werden. Dem Auftraggeber werden die Ursachen, die zur Verweigerung geführt haben, schriftlich dargelegt.

5.8. Überwachung

Innerhalb der Zertifikatsgültigkeit werden jährlich Überwachungsaudits gemäß Angebot durchgeführt. Im Überwachungsaudit wird stichprobenweise überprüft, ob das zertifizierte Managementsystem weiterhin die Anforderungen erfüllt. Das 1. Überwachungsaudit muss innerhalb von 12 Monaten nach dem letzten Audittag des Zertifizierungsaudits durchgeführt werden. Eine Verschiebung des Audittermins über diesen Solltermin hinaus führt zur sofortigen Aussetzung des Zertifikates. Mit einer Zertifikatsaussetzung ist eine Nutzung des Zertifikates und Zertifizierungszeichens nicht gestattet. Das 2. Überwachungsaudit oder Mystery-Audit ist bis 24 Monate nach dem Tag der Zertifizierungsentscheidung durchzuführen. Diese finden in den Spielhallen unangekündigt statt, weshalb Terminabsprachen unzulässig sind. Die Planung der Überwachungstermine der Zentrale erfolgt durch Luqedo Cert in Absprache mit dem Auditor und wird der Zentrale rechtzeitig (spätestens 8 Wochen vor dem Termin) mit Übermittlung des Auditplanes mitgeteilt. Als Vorbereitungsgrundlage dienen die Hinweise und ggf. Abweichungen des vorhergehenden Audits.

Generell erfolgt eine Zurückziehung des Zertifikates 6 Monate nach dem Solltermin, wenn das fällige Überwachungsaudit nicht durchgeführt wurde.

5.9. Re-Zertifizierungsaudit

Wenn die Zertifizierung nach Ablauf des Zertifikates weiterhin Gültigkeit behalten soll, ist eine Rezertifizierung durchzuführen. Das Re-Zertifizierungsaudit sollte grundsätzlich 3 Monate vor Zertifikatablauf durchgeführt werden, um eine lückenlose Anschlusszertifizierung zu erreichen. Dazu ist vom Auftraggeber eine Folgeauftrag zu erteilen.

5.10.Störungen im Ablauf

Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vorgabe von Luqedo Cert für einen störungsfreien Ablauf des Zertifizierungsverfahrens zu sorgen. Soweit Luqedo Cert konkrete Vorschläge unterbreitet, verpflichtet sich der Auftraggeber zu den genannten Zeiten und an den genannten Orten unter Einsatz des erforderlichen Personals Luqedo Cert die erforderlichen Arbeiten zu ermöglichen. Sollten die Voraussetzungen für eine störungsfreie Zertifizierung nicht gegeben sein, kann Luqedo Cert das Zertifizierungsverfahren unterbrechen und nach einer erfolglosen Wiederholung der unterbrochenen Zertifizierung das Verfahren abbrechen, wenn dieses bei der ersten Unterbrechung zuvor schriftlich angedroht wurde. Entstehende Mehrkosten durch vermeidbare und vorhersehbare Störungen hat der Auftraggeber Luqedo Cert zu erstatten. Wird das Zertifizierungsverfahren abgebrochen, kann Luqedo Cert die vereinbarte Verfügung verlangen, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er sich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Der Ersatzbetrag kann nach Wahl von Luqedo Cert mit 30 % der vereinbarten Vergütung pauschaliert werden, ohne dass es eines entsprechenden Nachweises bedarf.

5.11. Verbleib von Dokumenten des Auftraggebers

Unbeschadet der Regelungen in 3.1 verbleiben die zur Auditierung übergebenen Dokumente grundsätzlich bei Luqedo Cert. Hierzu gehören auch vom Auftraggeber übergebene Kopien zu objektiven Nachweisen.

5.12.Rechte und Pflichten der Zertifikatinhaber

Der Zertifikatsinhaber erkennt die Markensatzung des Luqedo Cert an. Er verwendet das Dienstleistungszeichen und das Zertifikat von Luqedo Cert nur in der dort beschriebenen Weise. Der Zertifikatinhaber verpflichtet sich, alle relevanten Änderungen seiner betrieblichen Abläufe und seines Management-Systems, ohne Verzögerung Luqedo Cert zur Kenntnis zu bringen. Luqedo Cert kann (ggf. auch kurzfristig) ein Audit aus besonderem Anlass durchführen. Bei dieser Art von Audit entfällt das Recht des Kunden, die Auditoren/Fachexperten abzulehnen. Der Zertifikatinhaber verpflichtet sich, bei Herausgabe von Revisionen der Zertifizierung zugrunde liegenden Normen, sein Management-System mit einer angemessenen Übergangsfrist den neuen Bedingungen anzupassen.

Der Zertifikatsinhaber trägt die Verantwortung für die konsequente Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen mit Bezug auf seine beabsichtigten Ergebnisse und die Konformität des Produktes, der Dienstleistung oder des Management-Systems. Die Zertifikatserteilung entbindet den Zertifikatsinhaber nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen.

Der Zertifikatinhaber verpflichtet sich, Aufzeichnungen über alle an ihn gerichteten Beanstandungen bezüglich der Konformität eines Produktes, einer Dienstleistung oder Management-Systems mit den Anforderungen der betreffenden Norm zu führen und auf Verlangen zugänglich zu machen. Bezüglich solcher Beanstandungen und aller an Produkten oder Dienstleistungen festgestellten Mängel, die die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen beeinträchtigen, verpflichtet sich der Zertifikatinhaber, angemessene Maßnahmen einzuleiten und zu dokumentieren.

5.13.Änderung der Zertifizierungsregeln

Sollten im zeitlichen Geltungsbereich der Zertifizierung Änderungen in den einschlägigen Zertifizierungsregeln eintreten, wird Luqedo Cert den Auftraggeber darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Parteien können vereinbaren, zu welchem Zeitpunkt während einer laufenden Zertifizierung neue Zertifizierungsregeln, die von der Akkreditierungsstelle in Kraft gesetzt wurden, auf den vorliegenden Auftrag anzuwenden sind. Diese neuen Regeln sind jedoch spätestens im Rahmen der nächsten planmäßigen Überwachung oder von Folgeaufträgen zu berücksichtigen.

6. Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Verträge, deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

7. Beschwerde / Einspruchverfahren / Informationsanfragen

Der Auftraggeber und Dritte haben das Recht auf Beschwerden und Einsprüche. Diese sind in schriftlicher Form an die Zertifizierungsstelle zu richten. Beschwerden und Einsprüche werden gemäß den internen Regelungen der Zertifizierungsstelle behandelt. Informationsanfragen können jederzeit über unsere Website www.luqedo.de (Button "Kontakt") oder in schriftlicher Form an uns gerichtet werden.

8. Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher Lücken sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommen.

9. Kündigung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gilt das gegenseitige Recht der schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat bis zum Ende des Kalendermonats.

9.1. Gründe

Als wichtige Gründe für Luqedo Cert gelten insbesondere: Fehlen der vereinbarten Mitwirkungshandlungen der Partner und deswegen Nichterzielung wesentlicher Fortschritte bei der Erarbeitung des Endergebnisses. Nicht oder nicht fristgerechte Zahlung von Vorschüssen oder Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine durch den Auftraggeber.

9.2. Abwicklung

Nach wirksamer Kündigung übergibt Luqedo Cert dem Auftraggeber das bis zur Kündigung erreichte Ergebnis, in einer dann zu vereinbarenden Frist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an Luqedo Cert die bis dahin entstandenen Teilleistungen und Auslagen zu vergüten. Im Übrigen gilt § 649 BGB, es sei denn, Luqedo Cert hat die Kündigung verschuldet. Jeder Partner ist dann verpflichtet, dem anderen Partner zum Zwecke der Vertragserfüllung vorübergehend zur Verfügung gestellte Sachen und Rechte unverzüglich zurückzugeben. Das betrifft auch die Rückzahlung der an Luqedo Cert vorausgezahlten Geldbeträge, soweit diese die bis dahin entstandenen Vergütungsansprüche übersteigen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

10. Maßgebliches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1.Anzuwendendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Luqedo Cert und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2.Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Leistung des Luqedo Cert ist der Sitz des Auftraggebers, ansonsten der/die Ort(e), an dem/denen das Auditverfahren durchgeführt wurde.

11.3.Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.