Vorbereitungskurse für den Sachkundenachweis
Hier finden Sie die Anforderungen nach Bundesländern sortiert. "Klicken" Sie auf Ihr Bundesland und geben Sie im dann erscheinenden Kursangebot Ihr Bundesland ein
Anforderungen der Bundesländer

Bayern
• bei Verbundspielhallen
• Veranstalter: unabhängige und qualifizierte Schulungsanbieter
• Verpflichtend für Inhaber mit glückspielrechtlicher Erlaubnis oder bei juristischer Person Geschäftsführung.
• Bei mehreren Verbundspielhallen auch Hauptverantwortliche Person in der Spielhalle
• Präsenzform: 4 U-Einheiten à 45 Minuten
• Schriftlich Prüfung im Anschluss an die Unterrichtung
• (zusätzlich zur IHK-Unterrichtung gemäß § 33c GewO/SpielV)
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Hessen
• Konkrete Ausführungsbestimmungen zu den Schulungen liegen noch nicht vor.

Sachsen
• bei Verbundspielhallen und ggf. Spielhallen mit Abstandskonflikt
• Konkrete Ausführungsbestimmungen zu den Schulungen liegen noch nicht vor.
• (zusätzlich zur IHK-Unterrichtung gemäß § 33c GewO/SpielV)

Sachsen-Anhalt
• bei Verbundspielhallen und ggf. Spielhallen mit Abstandskonflikt
• Konkrete Ausführungsbestimmungen zu den Schulungen liegen noch nicht vor.
• (zusätzlich zur IHK-Unterrichtung gemäß § 33c GewO/SpielV)

Schleswig-Holstein
• bei Verbundspielhallen
• Veranstalter: Weitere Einzelheiten regeln die IHKs, hier liegen noch keine Konkretisierungen vor
• Betreiberinnen und Betreiber von Verbundspielhallen
• (zusätzlich zur IHK-Unterrichtung gemäß § 33c GewO/SpielV)

Thüringen
• bei Verbundspielhallen
• Konkrete Ausführungsbestimmungen zu den Schulungen liegen noch nicht vor.
• (zusätzlich zur IHK-Unterrichtung gemäß § 33c GewO/SpielV)

Hamburg
• bei Verbundspielhallen und ggf. Spielhallen mit Abstandskonflikt
• Konkrete Ausführungsbestimmungen zu den Schulungen liegen noch nicht vor.
• (zusätzlich zur IHK-Unterrichtung gemäß § 33c GewO/SpielV)